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   BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90   

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https://dejure.org/1991,22445
BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90 (https://dejure.org/1991,22445)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 4 AZR 574/90 (https://dejure.org/1991,22445)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 (https://dejure.org/1991,22445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gruppenleiterin in Behindertenwerkstatt - Anspruch einer als Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b des Bundes-Angestelltentarifvertrags in kirchlicher Fassung (BAT-KF) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1991, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
    Bei der Interpretation des Rechtsbegriffs der "gleichwertigen Fachausbildung" kann die Senatsrechtsprechung zum Rechtsbegriff der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
    V c BAT-KF, sondern gegebenenfalls eine höhere Vergütung zusteht, wenn ihre Tätigkeit die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der allgemeinen Vergütungsordnung zum BAT-KF erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88

    Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
    Dabei handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, sondern um eine einseitig von der Kirchenleitung gesetzte Ordnung der arbeitsvertraglichen Beziehungen, die in der Praxis allerdings wie ein Tarifvertrag behandelt wird (vgl. BAG Beschluß vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - AP Nr. 37 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
    Bei der Interpretation des Rechtsbegriffs der "gleichwertigen Fachausbildung" kann die Senatsrechtsprechung zum Rechtsbegriff der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
    Die Ausbildungen zur staatlich anerkannten Erzieherin und zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin unterscheiden sich nach den Zugangsvoraussetzungen, den Inhalten und der Zielrichtung, wie das Landesarbeitsgericht eingehend ausführt und auch der Senat im Urteil vom 15. Februar 1984 (- 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975) deutlich gemacht hat.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

    Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - ZTR 1991, 465 und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.

    Demgegenüber habe das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - den Rechtssatz aufgestellt, daß langjährige praktische Erfahrungen die Anforderungen hinsichtlich des formalen Abschlusses nicht ersetzen können.

    Der weitere von der Beschwerde in den Raum gestellte Rechtssatz findet sich in der angezogenen Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - nicht.

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 289/95

    Streit um die tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

    Die Zusatzausbildung vermittelt damit nicht die der einschlägigen Fachausbildung entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern Spezialkenntnisse auf einem eng begrenzten Teilgebiet, hier auf dem Gebiet der sonderpädagogischen Tätigkeit in Sonderschulen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - ZTR 1991, 465 zur sonderpädagogischen Zusatzausbildung, allerdings zum Tätigkeitsmerkmal "mit gleichwertiger Fachausbildung" der Ziff. 2.3.4 Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte Fallgruppe 9 c der allgemeinen Vergütungsordnung zum BAT-KF, wobei aber "bei der Interpretation des Rechtsbegriffs der 'gleichwertigen Fachausbildung? ... die Senatsrechtsprechung zum Rechtsbegriff der 'gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen? herangezogen werden ... kann; vgl. Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975").
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 184/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers

    Das Fehlen dieses formellen Aktes kann nicht durch das Vorhandensein von gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen oder eine anderweitige Ausbildung ersetzt werden (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 185/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers

    Das Fehlen dieses formellen Aktes kann nicht durch das Vorhandensein von gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen oder eine anderweitige Ausbildung ersetzt werden (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 574/90 - nicht veröffentlicht).
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